Seit Anfang August markiert Anthropic die Ausgaben von Claude. Die Meldungen darüber sind zahlreich; die Vorstellung davon, wie es funktioniert, ist in den meisten davon falsch.
Der Vorgang läuft. Offen sind die technische Dokumentation des Verfahrens, das angekündigte Erkennungswerkzeug und die vollständige Liste unterstützter Modelle und Dateitypen. Diese Seite wird nachgezogen, solange sich etwas bewegt – das Datum sagt, wann zuletzt nachgesehen wurde.
Zwei Verfahren, nicht eines
Es sind zwei verschiedene Mechanismen, und sie werden in der Berichterstattung regelmäßig vermengt.
- Verschiebt die Wortwahl in Richtung eines schlüsselabhängigen Musters
- Keine sichtbaren, keine versteckten Zeichen
- Nachweisbar erst über genügend Textmenge
- Übersteht Kopieren und Formatwechsel
- Verliert sich beim Umschreiben
- Angehängter Nachweis nach dem C2PA-Standard
- Für Formate wie SVG, PNG und JPG
- Kryptografisch prüfbar, Manipulation erkennbar
- Verschwindet bei erneutem Speichern oder Umwandeln
- Verschwindet auch beim Bildschirmfoto
Die beiden ergänzen einander, weil sie an entgegengesetzten Stellen versagen. Was das Kopieren übersteht, überlebt das Umschreiben nicht. Was fälschungssicher ist, überlebt eine Bildbearbeitung nicht.
Der verbreitetste Irrtum
Seit Jahren kursiert die Vorstellung, KI-Texte enthielten unsichtbare Sonderzeichen – Nullbreiten-Leerzeichen, schmale geschützte Leerzeichen, Steuerzeichen. Dazu gibt es Anleitungen, Suchmuster und Werkzeuge.
Nach Anthropics eigener Darstellung wird kein Zeichen eingefügt, weder sichtbar noch unsichtbar. Die Markierung steckt in der Auswahl der Wörter, nicht zwischen ihnen. Wer seinen Bestand nach Sonderzeichen durchsucht, um Claude-Text zu finden, sucht an der falschen Stelle – und findet allenfalls Typografie.
Das hat eine praktische Folge, die in die andere Richtung geht: Man kann die Markierung auch nicht durch Bereinigen entfernen. Sie übersteht Maskierung, Formatumwandlung und den Weg durch ein Redaktionssystem, weil sie in den Wörtern selbst sitzt.
Der Betriebsteil: Was der eigene Bauvorgang damit macht
Hier liegt der Punkt, den ich in keiner der Meldungen gefunden habe. Beide Markierungen laufen durch den eigenen Veröffentlichungsweg – und eine davon überlebt ihn regelmäßig nicht.
- Text übersteht den Weg vollständig
Ein mit Claude erstellter Text, der in eine Datenbank geschrieben, maskiert, in HTML gegossen und statisch ausgeliefert wird, trägt die Markierung am Ende immer noch. Keine Stufe dieses Wegs verändert die Wortwahl.
- Dateimetadaten überstehen ihn meistens nicht
Ein Bildoptimierer, eine Umwandlung nach WebP, eine Skalierung für die Vorschau: Fast alle diese Werkzeuge entfernen Metadaten standardmäßig, weil Metadaten Gewicht kosten. Der Herkunftsnachweis ist danach weg.
Wer eine Bildpipeline betreibt, entfernt die Kennzeichnung möglicherweise genau dann, wenn er sie erhalten sollte – ohne es zu bemerken und ohne es zu wollen. Das Bild sieht danach identisch aus. Der Unterschied steht in den Metadaten, und die sieht sich niemand an.
Wer erzeugte Bilder unverändert ausliefern will, muss das ausdrücklich einrichten: Metadaten beim Optimieren erhalten, oder die Datei am Optimierer vorbeiführen.
Was ein Treffer aussagt – und was nicht
Anthropic ist an dieser Stelle bemerkenswert deutlich, und das geht in der Aufregung unter. Beide Richtungen sind schwach:
| Befund | Was er belegt | Was er nicht belegt |
|---|---|---|
| Markierung gefunden | Claude hat den Text irgendwann verarbeitet | Dass Claude ihn geschrieben hat – Korrektur, Übersetzung und Zusammenfassung erzeugen dieselbe Spur |
| Keine Markierung gefunden | Fast nichts | Dass ein Mensch den Text geschrieben hat – Umschreiben, Kürze, ältere Modelle und nicht unterstützte Wege führen ebenso zu einem negativen Ergebnis |
Woher die Pflicht kommt
Auslöser sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, die für neu in Verkehr gebrachte Systeme seit dem 2. August 2026 greifen, sowie der zugehörige Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, den Anthropic unterzeichnet hat.
Bemerkenswert sind zwei Entscheidungen darüber hinaus: Die Kennzeichnung gilt weltweit statt nur für die EU, und sie gilt ohne Abschaltmöglichkeit. Beides war rechtlich nicht zwingend.
Was noch fehlt
- Die technische Dokumentation. Das Verfahren ist nicht veröffentlicht. Ohne sie lässt sich die Behauptung, die Textqualität leide nicht, von außen nicht prüfen.
- Das Erkennungswerkzeug. Angekündigt, ein Termin steht aus. Bis dahin kann niemand außerhalb des Unternehmens eine Markierung nachweisen.
- Die vollständige Liste. Welche Modelle, welche Dateitypen, welche Zugänge – veröffentlicht ist bislang eine Auswahl.
Solange das aussteht, beruht die Sache auf Zusage. Das ist keine Unterstellung, sondern die Beschreibung der Lage: Ein nicht dokumentiertes Verfahren ohne verfügbaren Prüfweg lässt sich weder bestätigen noch widerlegen.
In eigener Sache
Die Texte dieses Blogs entstehen unter Mitwirkung von Sprachmodellen – Entwürfe, Umformulierungen, Gegenlesen. Nach dem, was oben steht, heißt das: Ein Teil davon trägt die Markierung, und sie überlebt den Weg bis in die ausgelieferte Seite.
Das hier zu schreiben ist keine Koketterie, sondern die Anwendung derselben Regel, die für alles andere auf diesen Seiten gilt: Wer Herkunft zum Thema macht, nennt die eigene. Redaktionell verantwortlich für jeden Satz auf dieser Website ist trotzdem ein Mensch – die Beiträge werden geprüft, gekürzt und dort korrigiert, wo etwas nicht stimmte. Die Belege stehen unten.