Barrierefreiheit wird üblicherweise geprüft, indem man sich Seiten ansieht. Das ist der Grund, warum bestimmte Fehler jahrelang überleben: Man sieht sie sich nie an.

In eigener Sache

Die genannten Zahlen stammen aus einem selbst entwickelten System. Sie stehen hier, weil das Verfahren übertragbar ist – und weil eigene Fehler die einzigen sind, deren Umstände man vollständig kennt.

Warum Stichproben diese Fehler nicht finden

Eine Sichtprüfung erfasst den Zustand, den man herstellt. Sie erfasst systematisch nicht:

  • Zustände, die Bedienung voraussetzen. Ein Sprunglink erscheint erst bei Tastaturbedienung. Wer mit der Maus prüft, sieht ihn nie.
  • Regeln in seltenen Zusammenhängen. Eine Schaltfläche, die auf einer selten aufgerufenen Übersicht steht.
  • Verwendungen, für die eine Regel nicht gebaut war. Der häufigste Fall – dazu gleich mehr.

Der erste Fund: 1,05 zu 1

Eine Schaltflächenfassung mit weißer Schrift war für dunkle Flächen gebaut. Dort funktionierte sie. Nur wurde sie im Lauf der Zeit auch auf hellen Übersichtsseiten eingesetzt – weiße Schrift auf nahezu weißem Grund.

Das Verhältnis lag bei 1,05 zu 1. Gefordert sind 4,5 zu 1. Bei diesem Wert ist der Text nicht schwer lesbar, sondern unsichtbar: Man sieht eine leere Fläche, auf die man klicken kann.

Die Regel war nicht falsch. Sie war am falschen Ort. Das ist der Fehlertyp, den eine Sichtprüfung am zuverlässigsten übersieht, weil an ihrem eigentlichen Ort alles stimmt.

Der zweite Fund: 2,77 zu 1

Der Sprunglink – jenes Element, das ganz zu Beginn der Seite erscheint und Tastaturnutzern erlaubt, die Navigation zu überspringen. Ein Element, das ausschließlich der Barrierefreiheit dient, lag selbst deutlich unter der Anforderung.

Das ist kein Zufall, sondern folgt aus der Bauweise: Ein Element, das für die eigene Bedienweise unsichtbar bleibt, wird nicht angesehen. Es entsteht einmal, wird abgehakt und danach nie wieder betrachtet.

Das Verfahren

  1. Alle Regeln mit Schriftfarbe sammeln

    Aus den Stilvorlagen jede Regel herauslösen, die eine Schriftfarbe setzt – samt Auswahlausdruck, damit der Treffer später auffindbar ist.

  2. Den zugehörigen Hintergrund bestimmen

    Entweder aus derselben Regel oder, wenn dort keiner steht, aus der nächsthöheren zutreffenden Regel. Bleibt es unklar, gehört der Fall auf eine Liste zur Einzelbetrachtung statt in die Berechnung.

  3. Verhältnis berechnen

    Nach der üblichen Formel aus relativer Helligkeit. Der Grenzwert liegt bei 4,5 zu 1 für gewöhnlichen Text und 3 zu 1 für große Schrift.

  4. In den Bauvorgang hängen

    Der entscheidende Schritt. Als einmalige Prüfung findet das Verfahren die Altlast; als Teil jedes Bauvorgangs verhindert es die nächste.

Was danach anders ist

Beide Fälle waren in wenigen Minuten behoben: Die Schaltflächenfassung gilt jetzt für hellen Grund, die helle Variante nur noch innerhalb dunkler Bereiche. Der Sprunglink bekam einen dunklen Hintergrund und liegt damit weit über der Anforderung. Der Aufwand lag nicht im Beheben, sondern im Finden.

Die Verallgemeinerung

Jede Prüfung, die davon abhängt, dass jemand hinsieht, hat einen blinden Fleck in der Form der eigenen Gewohnheiten. Wer mit der Maus arbeitet, prüft nicht die Tastaturbedienung. Wer auf einem großen Bildschirm entwickelt, prüft nicht die schmale Ansicht.

Der Ausweg ist nicht mehr Sorgfalt, sondern eine Prüfung, die nicht davon abhängt, worauf man gerade schaut.